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Quarta
- Das erste Semester im 9. Schuljahr mit gymnasialem Unterricht ist für alle
Schülerinnen und Schüler ein Probesemester.
- Mitte des ersten Semesters des 9. Schuljahres wird die gesetzliche Vertretung über
den Stand der Leistungen der Schülerin oder des Schülers orientiert.
Tertia bis Prima
- Wer den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr mit einem genügenden Zeugnis
abschliesst, tritt ohne Probesemester definitiv in eine Maturitätsschule über.
- In den übrigen Fällen erfolgt der Übertritt mit einer Probezeit von einem
Semester Dauer. Wer nach dem Probesemester ein genügendes Zeugnis hat, wird zum
weiteren Besuch des Unterrichts an einer Maturitätsschule zugelassen.
- Die Schulkommission kann aus wichtigen Gründen die Probezeit um höchstens ein
Semester verlängern.
- Wer aus dem 9. Schuljahr mit gymnasialem Unterricht mit einem ungenügenden Zeugnis
in das 10. Schuljahr einer Maturitätsschule übergetreten ist und deren
Promotionsbedingung nach dem ersten Semester nicht erfüllt, kann in
Ausnahmefällen mit Bewilligung des Schulinspektorats das zweite Semester in einer 9.
Klasse mit gymnasialem Unterricht wiederholen.
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