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Wirtschaft und Recht
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Das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht setzt sich aus den drei Fachbereichen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht zusammen.
  • Betriebswirtschaft
    Im Fach Betriebswirtschaft befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Unternehmung. Sie erkennen sie als tragendes Element unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und sie erhalten Einblicke in betriebliche Strukturen und Prozesse. Zudem werden sie in betriebswirtschaftliche Problemlösungsmethoden eingeführt.

  • Volkswirtschaft
    Im Fach Volkswirtschaft geht es um gesamtwirtschaftliche Themen. Dieser Unterricht fördert das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Gesetzmässigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich auch kritisch mit aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen auseinander.

  • Recht
    In diesem Fach erfahren die Schülerinnen und Schüler, wie Recht unserem gesellschaftlichen Zusammenleben eine Ordnung verleiht. Der Unterricht zeigt ihnen das Zusammenspiel gesellschaftlicher Normen wie Recht, Sitte und Sittlichkeit (Moral) auf und führt sie in die juristischen Denk- und Arbeitsmethoden ein.

Im Unterricht des Schwerpunktfachs Wirtschaft und Recht
  • erwerben die Schülerinnen und  Schüler ein genügendes Grundlagenwissen, um unternehmerische und volkswirtschaftliche Probleme frei im Urteil zu analysieren. Dies ermöglicht ihnen, über Sachverhalte eine eigene Meinung zu bilden.
  • gehen die Schülerinnen und Schüler mit Spannungsfeldern in Wirtschaft und Gesellschaft um. Sie lernen, sich mit den Unterschieden, die es zwischen individuellen (Einzelperson) und kollektiven (Gemeinschaft) Interessen und zwischen kurz- und langfristigen Zielsetzungen gibt, auseinander zu setzen.
  • lernen die Schülerinnen und Schüler Methoden kennen, die sie befähigen, aktuelle Probleme aus dem Wirtschafts- und Rechtsleben in materieller und formaler Hinsicht selbständig zu bearbeiten und zu lösen.
  • werden die Schülerinnen und Schüler darauf hingeführt, sich in den verschiedenen Fachbereichen sachgerecht und sprachlich richtig auszudrücken.
Auch wenn das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht drei Fachbereiche aufweist, stehen diese nicht abgetrennt nebeneinander. Sie werden im Unterricht verknüpft, wie dies auch im Alltag der Fall ist. Eine Ausweitung der Vernetzung wird dann im letzten gymnasialen Ausbildungsjahr im Integrationsfach Geistes- und Sozialwissenschaften vorgenommen, indem zum rechtlichen und wirtschaftlichen Ansatz auch noch die historischen (Geschichte) und räumlichen Dimensionen (Geografie) hinzukommen (vgl. SCHULLEKTIONEN).

Das erarbeitete Grundwissen wird bereits während der Ausbildung praktisch umgesetzt. Schülerinnen und Schüler gründen ein eigenes Miniunternehmen (YES-Projekt) oder unterziehen eine real existierende Unternehmung einer Analyse (UNA-Projekt). Nähere Informationen zu diesen Projekten finden sich unter SCHULLEKTIONEN.

Das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler in der Tertia. Es ist ein neues Fachgebiet, das in den vorangegangenen Schulstufen noch nicht unterrichtet worden ist und deshalb keine speziellen fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
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